Der Begriff ATEX bezieht sich auf Richtlinien der Europäischen Union zum Explosionsschutz und leitet sich von der französischen Abkürzung für ‚Atmosphères Explosibles‘ ab.
Die ATEX-Richtlinien regeln EU-weit das Inverkehrbringen und den bestimmungsgemäßen Einsatz von elektrischen und mechanischen/nicht-elektrischen Geräten, Schutzsystemen und Komponenten in explosionsgefährdeten Bereichen sowohl für Hersteller (2014/34/EU) als auch für die Betreiber (1999/92/EG).
Als Rechtsgrundlage dient die frühere Richtlinie 94/9/EG – ATEX 95 zum Explosionsschutz, die seit dem 1. März 1996 in deutschen Gesetzen verankert ist und die Zündquellen, die Analysemethoden und die Anforderungen für explosionsgeschützte Geräte, Schutzsystemen und Komponenten definiert. Eine explosionsfähige Atmosphäre wird definiert durch ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben.
Mit den ATEX-Richtlinien der EU wurden 2014 die Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinheitlicht und 2016 durch Überarbeitung der 11. ProdSV ins deutsche Recht überführt.
Die Geräte werden in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe I ist anwendbar für den Bergbau, Gruppe II betrifft alle übrigen Bereiche, die eine explosionsfähige Atmosphäre besitzen. Je nach Grad der individuellen Gefährdung wird das Produkt in seinem Bereich einer Zone zugeordnet. Die Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre ist der entscheidende Aspekt für die Zuordnung des Sicherheitsniveaus auch für das Gerät.
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